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Recht und Foerderung

Investitionsförderung des Bundes

www.erneuerbare-energien.de/inhalt/36207


Förderprogramme der Länder:

Förderprogramme und Investitionsbeihilfen der Länder sind keine permanente Einrichtung. Sobald die Fördersumme aufgebraucht ist, enden die Programme. Ob diese erneut aufgenommen werden, ist nicht vorhersagbar. Ein gesicherter und langfristiger Einspeisepreis für die produzierte elektrische Energie, wie beim Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG), stellt ein ebenso effektives Programm dar, um die Nutzung von Regenerativen Energien zu fördern.
Zu Informationen über Förderprogramme wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen, z.B. Landwirtschaftsamt, Landwirtschaftskammer und entsprechende Ministerien, Ihres Bundeslandes.


Rechtsgrundlage

Unter der folgenden Adresse kann man eine Übersicht zu aktuellen Rechtsgrundlagen finden. Diese Übersicht beinhaltet eine alphabetische Liste der Gesetze, die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft bereit gestellt werden. Hier findet sich eine Vielzahl von Gesetzen im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/BML_index.html

Im folgenden die direkten Adressen zu den wichtigsten zentralen Vorschriften:

Erneuerbare-Energien-Gesetz

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eeg_2004/

C. Bönning: Rechtliche Fehler vermeiden PDFPDF download (208 KB)

Biomasseverordnung

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/biomassev/

Bioabfallverordnung

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bioabfv/

Düngeverordnung

http://bundesrecht.juris.de/d_v/index.html

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/index.html

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

http://bundesrecht.juris.de/tiernebg/index.html

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