Investitionsförderung des Bundes
www.erneuerbare-energien.de/inhalt/36207
Förderprogramme der Länder:
Förderprogramme und Investitionsbeihilfen der Länder sind keine permanente Einrichtung. Sobald die Fördersumme aufgebraucht ist, enden die Programme. Ob diese erneut aufgenommen werden, ist nicht vorhersagbar. Ein gesicherter und langfristiger Einspeisepreis für die produzierte elektrische Energie, wie beim Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG), stellt ein ebenso effektives Programm dar, um die Nutzung von Regenerativen Energien zu fördern.
Zu Informationen über Förderprogramme wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen, z.B. Landwirtschaftsamt, Landwirtschaftskammer und entsprechende Ministerien, Ihres Bundeslandes.
Rechtsgrundlage
Unter der folgenden Adresse kann man eine Übersicht zu aktuellen Rechtsgrundlagen finden. Diese Übersicht beinhaltet eine alphabetische Liste der Gesetze, die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft bereit gestellt werden. Hier findet sich eine Vielzahl von Gesetzen im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/BML_index.html
Im folgenden die direkten Adressen zu den wichtigsten zentralen Vorschriften:
Erneuerbare-Energien-Gesetz
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eeg_2004/
C. Bönning: Rechtliche Fehler
vermeiden PDF download (208 KB)
Biomasseverordnung
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/biomassev/
Bioabfallverordnung
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bioabfv/
Düngeverordnung
http://bundesrecht.juris.de/d_v/index.html
Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
http://bundesrecht.juris.de/enwg_2005/index.html
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
http://bundesrecht.juris.de/tiernebg/index.html
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